WANN?   - Bei Amalgamsanierung   -  Bei Entfernung von Weisheitszähnen -  Bei Entfernung von beherdeten Zähnen - Bei jeder Störfeldsanierung     WARUM?   Bei der zahnärztlichen Behandlung nach ganzheitsmedizinischen  Gesichtspunkten ist die Beachtung der Regulationsfähigkeit des  Organismus von großer Bedeutung. Regulationsfähigkeit bedeutet, die Möglichkeit des Körpers, auf äußere  Einflüsse und Störungen zu reagieren, um den Zustand der Gesundheit  aufrechtzuerhalten oder wieder herzustellen. Bei chronischen Erkrankungen ist die Regulationsfähigkeit bereits  erschöpft, der Körper kann die Summe der äußeren Belastungen nicht  mehr korrigieren und flüchtet in einen chronischen Erkrankungszustand.   Jede weitere Belastung (dazu kann auch eine Zahnbehandlung zählen)  führt nun möglicherweise zu einer neuerlichen Verschlimmerung des  gesamten körperlichen Zustandes. Eine ausgezeichnete Methode zum Verbessern oder Stabilisieren der  Regulationsfähigkeit stellt die Behandlung mit homöopathischen Mitteln  vor jedem zahnärztlichen Eingriff dar.   Die Verabreichung des richtigen Mittels versetzt den Körper energetisch  in die Lage, frühere Einflüsse zu korrigieren oder auf neue Einflüsse zu  reagieren. Wenn ein Patient nach mehreren Therapieschritten eine deutliche  Änderung seines Befindens spürt, kann mit der Zahnsanierung  begonnen werden. Zu diesem Zeitpunkt muß mit keiner  Verschlimmerung des vorangegangenen Zustandes gerechnet werden.   WIE?   1. Durch Widerstandsmessungen an Akupunkturpunkten ( EAV  = Elektroakupunktur nach Voll ) an Fingern und Zehen wird ein  Meßprofil erstellt.   2. Bei dem Punkt mit der auffälligsten Widerstandsabweichung  wird mit der Suche einer Leitnosode begonnen. Das Resonanz-  verhalten dieser Nosode wird dann an den anderen Punkten  kontrolliert. Es sollte auch dort zu einer deutlichen Verbes-  serung des Widerstands-verhaltens kommen. 3. Auf die gleiche Weise wird nun ein homöopathisches  Konstitutionsmittel gesucht.   4. Nosode und homöopathischs Mittel zusammen werden an  allen Punkten überprüft.   5. Dieser Meßvorgang wird nach ca. 4 Wochen wiederholt. Der schlechte Meßwert aus der vorangegangenen Sitzung hat  sich nun schon deutlich oder ganz gebessert. 6. Frühestens nach der 2. Sitzung wird mit der Entfernung der  Störfelder im Zahn- und Kieferbereich begonnen.   Durch das Verabreichen von homöopathischen Mitteln wird der  Körper unterstützt, die folgenden Eingriffe ohne gravierende  Verschlimmerung eines bestehenden chronischen Zustandes zu bewältigen. 7. Auch ohne Vorliegen von chronischen Erkrankungen ist die  homöopathische Begleittherapie bei zahnärztlichen Eingriffen  empfehlenswert. Die Regulationsfähigkeit des Körpers wird dadurch erhöht und  seine Belastbarkeit ausgedehnt. Aus ganzheitsmedizinischer Sicht ist ein isoliertes Eingreifen im Mund-  und Kieferbereich nicht möglich, es wird immer der ganze Organismus  in Mitleidenschaft gezogen. Deshalb bieten wir Ihnen diese Form der zahnärztlichen Therapie an. Machen sie davon Gebrauch! Text modifiziert nach Dr. Kainz Toifl       Homöopathische Regulationstherapie Margit A. Riedl Hohenberger