WANN?- Bei Amalgamsanierung - Bei Entfernung von Weisheitszähnen - Bei Entfernung von beherdeten Zähnen - Bei jeder Störfeldsanierung WARUM?Bei der zahnärztlichen Behandlung nach ganzheitsmedizinischenGesichtspunkten ist die Beachtung der Regulationsfähigkeit desOrganismus von großer Bedeutung. Regulationsfähigkeit bedeutet, die Möglichkeit des Körpers, auf äußereEinflüsse und Störungen zu reagieren, um den Zustand der Gesundheitaufrechtzuerhalten oder wieder herzustellen. Bei chronischen Erkrankungen ist die Regulationsfähigkeit bereitserschöpft, der Körper kann die Summe der äußeren Belastungen nichtmehr korrigieren und flüchtet in einen chronischen Erkrankungszustand. Jede weitere Belastung (dazu kann auch eine Zahnbehandlung zählen)führt nun möglicherweise zu einer neuerlichen Verschlimmerung desgesamten körperlichen Zustandes. Eine ausgezeichnete Methode zum Verbessern oder Stabilisieren derRegulationsfähigkeit stellt die Behandlung mit homöopathischen Mittelnvor jedem zahnärztlichen Eingriff dar. Die Verabreichung des richtigen Mittels versetzt den Körper energetischin die Lage, frühere Einflüsse zu korrigieren oder auf neue Einflüsse zureagieren. Wenn ein Patient nach mehreren Therapieschritten eine deutlicheÄnderung seines Befindens spürt, kann mit der Zahnsanierungbegonnen werden. Zu diesem Zeitpunkt muß mit keinerVerschlimmerung des vorangegangenen Zustandes gerechnet werden.WIE?1. Durch Widerstandsmessungen an Akupunkturpunkten ( EAV= Elektroakupunktur nach Voll ) an Fingern und Zehen wird einMeßprofil erstellt. 2. Bei dem Punkt mit der auffälligsten Widerstandsabweichungwird mit der Suche einer Leitnosode begonnen. Das Resonanz-verhalten dieser Nosode wird dann an den anderen Punktenkontrolliert. Es sollte auch dort zu einer deutlichen Verbes-serung des Widerstands-verhaltens kommen. 3. Auf die gleiche Weise wird nun ein homöopathischesKonstitutionsmittel gesucht. 4. Nosode und homöopathischs Mittel zusammen werden anallen Punkten überprüft. 5. Dieser Meßvorgang wird nach ca. 4 Wochen wiederholt. Der schlechte Meßwert aus der vorangegangenen Sitzung hatsich nun schon deutlich oder ganz gebessert. 6. Frühestens nach der 2. Sitzung wird mit der Entfernung derStörfelder im Zahn- und Kieferbereich begonnen. Durch das Verabreichen von homöopathischen Mitteln wird derKörper unterstützt, die folgenden Eingriffe ohne gravierendeVerschlimmerung eines bestehenden chronischen Zustandes zu bewältigen. 7. Auch ohne Vorliegen von chronischen Erkrankungen ist diehomöopathische Begleittherapie bei zahnärztlichen Eingriffenempfehlenswert. Die Regulationsfähigkeit des Körpers wird dadurch erhöht undseine Belastbarkeit ausgedehnt. Aus ganzheitsmedizinischer Sicht ist ein isoliertes Eingreifen im Mund-und Kieferbereich nicht möglich, es wird immer der ganze Organismusin Mitleidenschaft gezogen. Deshalb bieten wir Ihnen diese Form der zahnärztlichen Therapie an.Machen sie davon Gebrauch! Text modifiziert nach Dr. Kainz ToiflHomöopathische RegulationstherapieMargit A. Riedl Hohenberger