Homöopathische RegulationsTherapie
WANN?
- Bei Amalgamsanierung und Ausleitung
- Bei Entfernung von Weisheitszähnen
- Bei Entfernung von beherdeten Zähnen
- Bei jeder Störfeldsanierung
WARUM?
Bei der ärztlichen- bzw. zahnärztlichen Behandlung nach ganzheitsmedizinischen Gesichtspunkten ist die
Beachtung der Regulationsfähigkeit des Organismus von großer Bedeutung.
Regulationsfähigkeit
bedeutet
,
die
Möglichkeit
des
Körpers,
auf
äußere
Einflüsse
und
Störungen
zu
reagieren,
um
den
Zustand
der
Gesundheit
aufrechtzuerhalten
oder
wieder herzustellen.
Bei
chronischen
Erkrankungen
ist
die
Regulationsfähigkeit
bereits
erschöpft,
der
Körper
kann
die
Summe
der
äußeren
Belastungen
nicht
mehr
korrigieren
und
flüchtet
in
einen
chronischen Erkrankungszustand
.
Jede
weitere
Belastung
(dazu
kann
auch
eine
Zahnbehandlung
zählen)
führt
nun
möglicherweise
zu
einer
neuerlichen
Verschlimmerung
des
gesamten
körperlichen
Zustandes.
Eine ausgezeichnete Methode zum Verbessern oder Stabilisieren der Regulationsfähigkeit stellt die
Behandlung mit homöopathischen Mitteln vor jedem zahnärztlichen Eingriff, wie auch vor Ausleitungstherapien
dar.
Die Verabreichung des richtigen Mittels versetzt den Körper energetisch in die Lage, frühere Einflüsse zu
korrigieren oder auf neue Einflüsse zu reagieren.
Wenn ein Patient nach mehreren Therapieschritten eine deutliche Änderung seines Befindens
spürt, kann mit der Zahnsanierung bzw. ausleitung begonnen werden.
WIE?
1. Durch Widerstandsmessungen an Akupunkturpunkten ( EAV = Elektroakupunktur nach Voll )
an Fingern und Zehen wird ein Meßprofil erstellt.
2. Bei dem Punkt mit der auffälligsten Widerstandsabweichung wird mit der Suche einer
Leitnosode begonnen. Das Resonanzverhalten dieser Nosode wird dann an den anderen Punkten
kontrolliert.
Es sollte auch dort zu einer deutlichen Verbesserung des Widerstandsverhaltens kommen.
3. Auf die gleiche Weise wird nun ein homöopathisches Konstitutionsmittel gesucht.
4. Nosode und homöopathischs Mittel zusammen werden an allen Punkten überprüft.
5. Dieser Meßvorgang wird nach ca. 4 Wochen wiederholt. Der Meßwert aus der vorangegangenen
Sitzung kann sich nun schon deutlich oder ganz gebessert haben.
6. Frühestens nach der 2. Sitzung kann mit der Entfernung der Störfelder im Zahn- und Kieferbereich
begonnen werden.
Durch das Verabreichen von homöopathischen Mitteln wird der Körper unterstützt, die
folgenden Eingriffe ohne gravierende Verschlimmerung eines bestehenden chronischen Zustandes
zu bewältigen.
7. Auch ohne Vorliegen von chronischen Erkrankungen ist die homöopathische Begleittherapie
besonders bei zahnärztlichen Eingriffen empfehlenswert.
Die Regulationsfähigkeit des Körpers wird dadurch erhöht und seine Belastbarkeit ausgedehnt.
Aus ganzheitsmedizinischer Sicht ist ein isoliertes Eingreifen im Mund- und Kieferbereich nicht möglich, es
wird immer der ganze Organismus in Mitleidenschaft gezogen.
Text modifiziert nach Kainz Toifl