WANN?
- Bei Amalgamsanierung
- Bei Entfernung von Weisheitszähnen
- Bei Entfernung von beherdeten Zähnen
- Bei jeder Störfeldsanierung
WARUM?
Bei der zahnärztlichen Behandlung nach ganzheitsmedizinischen
Gesichtspunkten ist die Beachtung der Regulationsfähigkeit des
Organismus von großer Bedeutung.
Regulationsfähigkeit bedeutet, die Möglichkeit des Körpers, auf äußere
Einflüsse und Störungen zu reagieren, um den Zustand der Gesundheit
aufrechtzuerhalten oder wieder herzustellen.
Bei chronischen Erkrankungen ist die Regulationsfähigkeit bereits
erschöpft, der Körper kann die Summe der äußeren Belastungen nicht
mehr korrigieren und flüchtet in einen chronischen Erkrankungszustand.
Jede weitere Belastung (dazu kann auch eine Zahnbehandlung zählen)
führt nun möglicherweise zu einer neuerlichen Verschlimmerung des
gesamten körperlichen Zustandes.
Eine ausgezeichnete Methode zum Verbessern oder Stabilisieren der
Regulationsfähigkeit stellt die Behandlung mit homöopathischen Mitteln
vor jedem zahnärztlichen Eingriff dar.
Die Verabreichung des richtigen Mittels versetzt den Körper energetisch
in die Lage, frühere Einflüsse zu korrigieren oder auf neue Einflüsse zu
reagieren.
Wenn ein Patient nach mehreren Therapieschritten eine deutliche
Änderung seines Befindens spürt, kann mit der Zahnsanierung
begonnen werden. Zu diesem Zeitpunkt muß mit keiner
Verschlimmerung des vorangegangenen Zustandes gerechnet werden.
WIE?
1. Durch Widerstandsmessungen an Akupunkturpunkten ( EAV
= Elektroakupunktur nach Voll ) an Fingern und Zehen wird ein
Meßprofil erstellt.
2. Bei dem Punkt mit der auffälligsten Widerstandsabweichung
wird mit der Suche einer Leitnosode begonnen. Das Resonanz-
verhalten dieser Nosode wird dann an den anderen Punkten
kontrolliert. Es sollte auch dort zu einer deutlichen Verbes-
serung des Widerstands-verhaltens kommen.
3. Auf die gleiche Weise wird nun ein homöopathisches
Konstitutionsmittel gesucht.
4. Nosode und homöopathischs Mittel zusammen werden an
allen Punkten überprüft.
5. Dieser Meßvorgang wird nach ca. 4 Wochen wiederholt.
Der schlechte Meßwert aus der vorangegangenen Sitzung hat
sich nun schon deutlich oder ganz gebessert.
6. Frühestens nach der 2. Sitzung wird mit der Entfernung der
Störfelder im Zahn- und Kieferbereich begonnen.
Durch das Verabreichen von homöopathischen Mitteln wird der
Körper unterstützt, die folgenden Eingriffe ohne gravierende
Verschlimmerung eines bestehenden chronischen Zustandes zu
bewältigen.
7. Auch ohne Vorliegen von chronischen Erkrankungen ist die
homöopathische Begleittherapie bei zahnärztlichen Eingriffen
empfehlenswert.
Die Regulationsfähigkeit des Körpers wird dadurch erhöht und
seine Belastbarkeit ausgedehnt.
Aus ganzheitsmedizinischer Sicht ist ein isoliertes Eingreifen im Mund-
und Kieferbereich nicht möglich, es wird immer der ganze Organismus
in Mitleidenschaft gezogen.
Deshalb bieten wir Ihnen diese Form der zahnärztlichen Therapie an.
Machen sie davon Gebrauch!
Text modifiziert nach Dr. Kainz Toifl
Homöopathische Regulationstherapie
Margit A. Riedl Hohenberger